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Lasttraversen und Krantraversen
Krantraversen für jeden Einsatz: Maßgefertigte Lastaufnahmemittel für den Kranbetrieb
Sichere Krantraversen für Industrie und Gewerbe
Unsere Tiger Krantraversen sind aus solidem Stahl gefertigt und gewährleisten dadurch Stabilität und Langlebigkeit. Hierdurch wird eine überlegene Sicherheit und Zuverlässigkeit bei allen Hebeoperationen sicherstellt. Jedes gefertigte Produkt durchläuft hierfür strenge Qualitätskontrollen.
Expertenberatung für die Auswahl von passenden Krantraversen
Profitieren Sie von unserer fachkundigen Beratung, um das optimale Lastaufnahmemittel für Ihren spezifischen Hebevorgang zu finden. Wir bieten Fachwissen in allen Aspekten der Hebetechnik.
Individuelle Fertigung von Krantraversen nach Maß
Wir bieten passgenaue Hebe-Lösungen für spezielle Anwendungen. Unsere Sonderkonstruktionen von Krantraversen werden genau nach Ihren Bedürfnissen und Spezifikationen gefertigt.
Zuverlässige Krantraversen für Industrie und Handwerk
Krantraversen sind entscheidend für eine Vielzahl von Hebevorgängen in Industrie und Gewerbe. Diese Lastaufnahmemittel ermöglichen die gleichmäßige Verteilung von Lasten, was essentiell ist, um die Sicherheit bei Hebeoperationen zu erhöhen. Unsere Tiger Krantraversen sind für ihre Robustheit und Zuverlässigkeit bekannt und werden in verschiedenen Branchen wie dem Maschinenbau, der Industrie und auf Baustellen eingesetzt.
Durch den Einsatz von fortschrittlichen Fertigungstechniken und die Einhaltung strenger Qualitätskontrollen bieten wir Produkte, die nicht nur die betriebliche Effizienz steigern, sondern auch die Sicherheitsanforderungen übertreffen. Mit verschiedenen Anpassungsoptionen, wie verstellbaren Aufhängepunkten und verschiedenen Tragfähigkeiten, passen sich unsere Traversen nahtlos an unterschiedlichste Einsatzbedingungen an.
Zudem sind unsere Tiger Traversen einfach zu installieren und erfordern minimalen Wartungsaufwand, was Ihnen hilft, langfristig Kosten zu sparen und Ausfallzeiten zu minimieren. Ob Sie standardisierte Modelle oder individuell angepasste Sonder-Traversen benötigen, wir liefern schnell und zuverlässig.
KRANTRAVERSEN
Was sind Krantraversen?
Krantraversen sind Bauteile, die verwendet werden, um Lasten mit einem Kran zu transportieren. Sie werden aus Stahl oder Aluminium gefertigt und besitzen eine Vielzahl von Aufhängungen, um Lasten sicher zu halten. Krantraversen sind Lastaufnahmemittel und somit auch Maschinen, weshalb auch für Krantraversen die Maschinenrichtlinie gilt.
Per Definition der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Lastaufnahmemittel:
„Ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.“
Wofür wird eine Krantraverse verwendet?
Krantraversen zählen zu den Lastaufnahmemitteln und verbinden den Kran zum Zwecke eines Transportvorgangs mit der Last. Hierzu wird die Krantraverse normalerweise in einen Kranhaken eingehängt. Die Last, das Lastgewicht und die Hebeanforderung geben die Ausführung der Krantraverse vor.
Zum Beispiel werden sperrige Lasten mit einer Quertraverse(wie z. B. H-Traverse) und längliche Lasten mit einer Balkentraverse gehoben und transportiert.
Manchmal müssen Lasten auch gedreht werden, während sie im Kran hängen. Hierfür werden dann neben Lastenneiger auch Wendetraversen eingesetzt.
Durch die Vielzahl an unterschiedlichen Lasten gibt es auch eine entsprechend große Auswahl an geeigneten Krantraversen. Die Last und die Hebeanforderung geben daher auch den Krantraversen-Typ vor. Eine Universal-Krantraverse, mit der alle möglichen Lasten gehoben werden können, gibt es deshalb nicht und wird es auch nie geben. Zu unterschiedlich sind Abmessung, Form, Tragfähigkeit, Festigkeit und Umgebungsbedingungen einer Last und ihrer Transportanforderung.
Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl eines für Sie geeigneten Lastaufnahmemittels? Kein Problem! Wir beraten Sie gern.
Welche Arten von Krantraversen gibt es und was sind Ihre Hauptfunktionen?
Man unterscheidet je nach Anwendungsfall zwischen den verschiedenen Arten von Krantraversen. Hierzu zählen insbesondere:
- Balkentraverse
zum Heben länglicher Lasten - BigBag-Traverse
zum Heben und Entleeren* von BigBag-Containersäcken - Containertraverse
zum Heben von Absetzcontainer, Seecontainern und Frachtcontainer - Gitterboxtraversen
zum Heben von Norm-Gitterboxen - Hakentraversen Langhakentraverse
mit Seitenhaken - Kassettentraversen
zum Heben von Transportgestellen - Kreuztraverse
4-Arm-Traverse mit 4 Tragbalken - Lamellenhakentraverse
zum Heben von Wellen, Achsen, Wickeldornen u. ä. - Quertraverse
zum Heben von sperrigen Lasten - Spreiztraverse
zum Heben von länglichen Lasten, mit reduzierter Pendelgefahr - Staplertraversen
zum Heben von Lasten mit einem Gabelstapler - Sterntraversen
3-Arm-Traverse zum Heben von Lasten mit 3 Anschlagpunkten - Teleskoptraversen
ausziehbare Balkentraversen - H-Traverse
zum Heben von sperrigen Lasten - Rahmentraverse
zum Heben von quaderförmigen und sperrigen Lasten - Wendetraversen
zum Heben und Wenden von sperrigen Lasten
*) nur zulässig, wenn Haken mit Sicherungsfalle ausgestattet sind, die ein Herausrutschen der Schlaufen verhindern!
Eine weitere Möglichkeit zur Unterscheidung sind Krantraversen nach Anzahl der Aufhängungen für den Kranhaken.
Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen:
- Krantraversen für den 1-Kran-Betrieb
besitzen eine Kranaufhängung (Kranöse, Aufhängebolzen oder Kettenaufhängung) - Krantraversen für den 2-Kran-Betrieb bzw. Mehrkranbetrieb
besitzen mind. zwei Kranaufhängungen (z. B. Kranösen, Aufhängebolzen)
Ebenso lassen sich Krantraversen nach ihrer Materialeigenschaft gliedern:
- Krantraversen aus Stahl (Standard)
- Krantraversen aus Edelstahl (für besonders sensible Bereiche (Lebensmittel, Reinraum)
- Balkentraversen aus Aluminium (geringeres Eigengewicht als Stahltraversen)
- Quertraversen aus Aluminium (geringeres Eigengewicht als Stahltraversen)
Zu großen Gruppe der Quertraversen zählen z. B.:
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- BigBag-Traversen (auch BigBag-Hebekreuz genannt)
- H-Traversen (Krantraversen in H-Form)
- Kreuztraversen (4-Arm-Krantraversen in X-Form)
- Rahmentraversen (Krantraversen in Form eines rechteckigen Rahmens)
- Sterntraversen (3-Arm-Krantraversen)
Krantraversen werden auch nach Ihrer Bauartunterschieden:
- Starre Krantraversen(mit festen Hakenabständen)
- Verstellbare Krantraversen mit
- verstellbaren Hakenabständen
- verstellbaren Kranaufhängungen
- verstellbaren Hakenabständen und verstellbaren Kranaufhängungen
- ausziehbarem Tragbalken (Teleskoptraversen)
Krantraversen werden zur direkten (senkrechten) Lastaufnahme eingesetzt. Ein Schrägzug (> 6 °) ist grundsätzlich untersagt, da dieser unerlaubte Hebevorgang nicht sicher ist.
Hinweise beim Einsatz von Krantraversen mit verstellbarer Kranaufhängung:
Einstellung des Schwerpunkts senkrecht zum Kranhaken
bei einer Krantraverse mit verstellbarer Kranaufhängung
Wie müssen Krantraversen gekennzeichnet sein?
Krantraversen müssen vom Hersteller aufgebrachte Informationen aufweisen. Auf dem Produkt müssen folgende Daten eindeutig erkennbar sein:
- Hersteller
- Produktbezeichnung
- CE-Kennzeichnung
- Seriennummer
- Baujahr
- Tragfähigkeit (WLL)
Was muss beim Einsatz von Krantraversen beachtet werden?
- Der Lastschwerpunkt muss sich unter der Kranaufhängung befinden!
- Eine Schiefstellung der Krantraverse unter Last (Neigungswinkel größer 6°) ist unzulässig!
- Ein Schrägzug ist nicht erlaubt
- Anschlagpunkte immer über dem Lastschwerpunkt, sonst besteht Kippgefahr!
- Eigengewicht der Krantraverse und Lastgewicht dürfen nicht größer sein als die zulässige Tragfähigkeit des Krans
Hierbei gilt zu beachten, dass es Lastfälle gibt, bei denen eine Neigung von 6° bereits zu einem kritischen Anschlag führt und die einer individuellen Beurteilung unterliegen. Ein Gegenstand mit schmaler Basis und hohem Schwerpunkt ist leichter umzukippen als ein Gegenstand mit breiter Basis und niedrigem Schwerpunkt.
max. zulässiger Neigungswinkel einer Krantraverse: 6°
Eine Last muss stets sicher angeschlagen werden
Vor dem Einleiten des Hebevorgangs muss dies von einer beauftragten und befähigten Person gewissenhaft überprüft werden. Das Handling eines Lastaufnahmemittels ist der mitgelieferten Betriebsanleitung zu entnehmen. Es darf grundsätzlich nur gemäß seiner bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzt werden. Ein Lastaufnahmemittel darf nur zum senkrechten Heben bei gleichmäßiger Lastverteilung verwendet werden; jeglicher Schrägzug (Winkel größer 6 °) ist unzulässig! Bei Lastaufnahmemitteln mit mehreren Lasthaken ist auf eine gleichmäßige Lastverteilung zu achten.
Beim Anschlagen ist immer auch die Höhenschwerpunktlage der Last zu beachten und einer kritischen Beurteilung zu unterziehen!
max. zulässiger Schrägzug gem. EN 13155 von 6 ° bei einer Krantraverse mit zwei Lasthaken
Was bedeutet eine positive und negative Stabilitätshöhe bei Krantraversen?
Da die Höhe des Schwerpunktes relativ zur Breite der Basis ansteigt, wird früher oder später ein Punkt erreicht, an dem der Gegenstand umkippt, falls er nicht durch äußere Maßnahmen gestützt wird. An diesem Punkt wird der Gegenstand als instabil betrachtet. Je größer die erforderliche Abstützung ist, desto instabiler ist der Gegenstand.
Eine ähnliche Situation besteht bei einer hängenden Last. Hier sind unvermeidlich Kräfte vorhanden, die versuchen, die Last umzukippen (z. B. Wind, Beschleunigung, Abbremsen). Es ist daher wichtig, beim Anschlagen einer Last sicherzustellen, dass die Last ausreichend stabil ist, um diesen Kippkräften standzuhalten. Dazu sind die nachfolgenden Beispiele zu beachten und einzuhalten.
Jede Traverse besitzt eine „starre Bauhöhe“. Die starre Bauhöhe ist das Maß Kontaktstelle Kranhaken bis nächster darunter liegender (positive Stabilitätshöhe) oder darüber liegender Gelenkpunkt (negative Stabilitätshöhe) die sich geometrisch nicht verändern kann. So bildet z. B. ein Schäkelbolzen einen Gelenkpunkt.
Balkentraversen sind grundsätzlich für Lasten mit gleichmäßiger Lastverteilung vorgesehen. Die Anschlagpunkte an der Last sollen immer symmetrisch zu dem Lastschwerpunkt der Last angebracht bzw. gewählt werden. Für den Fall müssen die verstellbaren Anschlagpunkte an der Traverse symmetrisch zu der Kranöse angeordnet werden. Meistens sind es jedoch zwei oder mehrere Anschlagpunkte (nur paarweise zugelassen). Bei zwei Anschlagpunkten an der Traverse trägt jeder Anschlagpunkt 50 % des Lastgewichtes.
Eine asymmetrische Einstellung der Anschlagpunkte an der Traverse ist aber ebenso möglich. Hier darf die zulässige Belastung des Einzel-Anschlagpunktes der Traverse nicht überschrittet werden. Das Verfahren einer asymmetrisch eingestellten Traverse im lastlosen Zustand erfordert sehr aufmerksame Bedienung.
Fall-Beispiele:
I. Positive Stabilitätshöhe einer Krantraverse
Unbedenklich ist, wenn eine positive Stabilitätshöhe gegeben ist und der Lastschwerpunkt (LSP) tiefer liegt als die Anschlagpunkte der Last (s. Abb. 17-2L).
Ist eine positive Stabilitätshöhe gegeben und der LSP liegt höher als die Lastanschlagpunkte, muss die starre Bauhöhe der Traverse (Maß A) größer sein als der Abstand der Lastanschlagpunkte zum LSP (Maß D), um eine stabile Anschlagsituation zu schaffen und zu gewährleisten (s. Abb. 17-2R).
II. Negative Stabilitätshöhe einer Krantraverse
Ist eine negative Stabilitätshöhe gegeben und der LSP liegt unter den Lastanschlagpunkten, muss der Abstand vom LSP zu den Lastanschlagpunkten (Maß C) größer sein als die starre Bauhöhe (Maß B), um eine stabile Anschlagsituation zu schaffen und gewährleisten (s. Abb. 17-3L).
Sollte eine negative Stabilitätshöhe sowie ein über den Lastanschlagpunkten liegender LSP vorliegen, ist ein Anschlagen/Einsatz untersagt, da die Traverse in dieser Situation zum Kippen neigt (Kippschlag)!
Zitat aus der DIN EN 13155:
„Die Last muss in mehr als einer vertikalen Ebene gehalten werden, um in Richtung beider horizontalen Achsen stabil zu sein. Bei Unklarheiten ist der Hersteller zu befragen.“
Wie müssen Krantraversen gelagert werden?
Nach DGUV Regel 109-017 Kapitel 7.5 müssen Lastaufnahmemittel so abgestellt oder abgelegt werden, dass sie nicht umkippen, herabfallen oder abgleiten können.
Nach der Verwendung müssen Lastaufnahmemittel standsicher gelagert werden. Hierzu bieten wir diverse Abstellmöglichkeiten für Lastaufnahmemittel (Abstellböcke, Abstellfüße und Ablagegestelle für Lasttraversen).
Welches Zubehör gibt es für Krantraversen?
Für Krantraversen gibt es – je nach Ausführung – eine Auswahl an Zubehörartikel. Hierzu zählen z. B.:
Fertigt TigerHebezeuge selbst Krantraversen an?
Ja! Wir planen, konstruieren und produzieren seit über 35 Jahren Krantraversen in Industriequalität unter unserer Eigenmarke „Tiger“ am Standort Bergisch Gladbach. Neben Standard-Krantraversen fertigen wir auch den Sonderbau von Krantraversennach individueller Anforderung.
Warum sind die Krantraversen von Tiger besonders gut?
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Hebetechnik können wir auf ein umfangreiches Knowhow zurückgreifen. Wir planen, konstruieren und fertigen unsere Tiger Krantraversen direkt am Standort Bergisch Gladbach. Hierdurch bleiben auch die Wege kurz. Wir verzichten weitmöglichst auf Hydraulik, Pneumatik und Elektronik und vertrauen auf Physik und bewährte Mechanik. Dies erhöht die Robustheit und Lebenserwartung eines Lastaufnahmemittels und senkt auch dessen Herstellkosten erheblich.
Der Großteil unserer Krantraversen wird aus Stahl gefertigt. Wenn es auf das Eigengewicht ankommt, haben die leichten Alu-Krantraversen allerdings die Nase vorn. Je nach Umgebung veredeln wir unsere Lasttraversen für den Kran durch Vernickeln, Verzinken oder Brünieren. Für spezielle Transportanforderung fertigen wir auch Krantraversen aus Edelstahl. Bei der Lackierung berücksichtigen wir auch Spezialwünsche und können hierbei jeden RAL-Signal-Farbton bzw. Warnfarbe verwenden.
Zusammen mit unseren Kunden entwickeln wir zudem Sonder-Krantraversen für den Kranbetrieb. Diese werden für ein definiertes Lastgut dann passgenau angefertigt.
Gerne kombinieren wir für Sie auch eine komplette Lastaufnahmeeinrichtung bestehend aus Krantraverse, Hebezeug, Anschlagmittel und Kransystem. Wir bieten Lösungen für fast jede Art des Lastentransportes per Kran und Stapler. Für speziellere Anforderungen konstruieren wir zusammen mit Ihnen auch individuelle Transportlösungen oder modifizieren unsere Standardprodukte, so wie Sie diese für ihren Anwendungsfall benötigen.
Wie funktionieren Krantraversen?
Der Funktionsumfang eines Kran-Lastaufnahmemittels richtet sich nach der Anforderung des Hebevorgangs und der Art der Last. Lastaufnahmemittel verbinden den Kranhaken temporär mit der zu hebenden Last zur Durchführung eines Transportvorgangs (heben, verfahren, senken, drehen). Lastaufnahmemittel lassen sich grob in drei Gruppen einteilen: Traversen, Greifer und sonstige Lastaufnahmemittel.
Beim Anheben einer Last kommen in der Regel Anschlagmittel und u. U. auch Hebezeuge zum Einsatz. Mit ihnen werden Lastenangeschlagen, damit Sie überhaupt erst gehoben werden können (z. B. Profile, Säcke, Behälter und nicht eigenstabile Lasten). Zu den am häufigsten eingesetzten Anschlagmitteln zählen z. B. Anschlagketten und Kettengehänge, Anschlagpunkte und Hebebänder. Sie sorgen für eine sichere Verbindung zwischen Last und Krantraverse. Das Anbringen von Anschlagmittel nennt man dann „Anschlagen“.
Neben Krantraversen werden aber auch sehr häufig Hebegreifer
Die Last kann aber auch ohne ein Anschlagmittel gegriffen werden. Hierbei kommen dann z. B. Hebegreifer für den Kran zum Einsatz, mit welchen eine Last formschlüssig oder reibschlüssig gehoben werden kann.
Zur direkten (senkrechten) Lastaufnahme werden Krantraversen eingesetzt. Die unterscheiden sich ebenfalls nach Art der aufzunehmenden Last oder ihrer Bauart:
Was sind die Punkte und Normen die bei der Konstruktion einer Krantraverse beachtet werden müssen?
Unsere Tiger Krantraversen werden im Kranbetrieb, Staplerbetrieb oder für beides eingesetzt. Daher gelten für sie verbindliche Bestimmungen, welche u. a. in folgenden Normen und Vorschriften geregelt sind:
- Maschinenrichtlinie 2006/42 EG
- DIN EN 13155 Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel
- DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO12100:2010)
- DIN 15003 Hebezeuge –Lastaufnahmeeinrichtungen, Lasten und Kräfte – Begriffe
- DGUV Regel 100-500 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- DIN 15026 Hebezeuge-Kennzeichnung von Gefahrstellen
- DGUV Regel 108-007 (ehem. BGR 234): Standsicherheit auf Ablagegestell
- VDI 3578 – Anbaugeräte für Gabelstapler
- DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) – Flurförderzeuge
Was sollte man sonst noch über Krantraversen wissen?
Krantraversen müssen (wie alle Lastaufnahmemittel)mindestens einmal im Jahr im Rahmen der UVV-Prüfung dokumentiert geprüft werden.
Wer darf eine Krantraverse gemäß den UVV-Anforderungen prüfen?
Eine Krantraverse darf von jedem Sachkundigen und Sachverständigen geprüft werden. Kranprüfer und Staplerprüfer können normalerweise auch Lastaufnahmemittel wie Krantraversen mit prüfen.
Wir empfehlen die UVV-Prüfungen von Krantraversen von einem Kranprüfer und/oder Staplerprüfer durchführen zu lassen. Das ist in aller Regel am einfachsten und funktioniert am schnellsten. Meist kommen diese Prüfer turnusmäßig mindestens einmal im Jahr in den Betrieb. Dies reduziert auch die Prüfkosten, da keine separate Anfahrt berechnet werden muss.
Sie finden Ihr Anliegen nicht?
Kein Problem! Wir liefern Antworten auf Ihre Fragen. Sehr gerne beraten wir Sie rund um das Thema Krantraversen. Nutzen Sie hierfür unsere Tiger-Hotline Tel. (+49) 02202-98923-0oder nutzen Sie unser Shop-Kontaktformular.