WHG (Das neue Wasserhaushaltsgesetz trat am 1.3.2010 in Kraft)
WHG § 62 (alt WHG § 19g)
(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
Eignungsfeststellung WHG § 63 (1) (alt WHG § 19h)
Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.
AwSV Bundesanlagenverordnung
Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die bisherigen 16 Landesverordnungen (VawS) werden abgelöst und somit erstmalig ein bundesweit einheitliches Schutzniveau geschaffen.
GHS
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.
REACH (bzw. EG-Verordnung Nr 1907/2006)
Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
R = Registrierung
E = Evaluierung (Bewertung)
A = Autorisierung (Zulassung) von
CH= (chemischen) Stoffen in Europa
Weitere Informationen hierzu: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm
Umwelt-Lagertechnik
Auch aufgrund von gestiegenen Anforderungen an den Umweltschutz hat diese Produktgruppe gerade in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung hinter sich und im Zuge der Globalisierung noch vor sich. Es geht um die vorschriftsgemäße Lagerung von umweltgefährdenden Flüssigkeiten. Dabei reicht die Produktpalette von der Auffangwanne bis zum Gefahrstofflager.
Vorschriftsgemäße Gefahrstofflagerung
„Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe, müssen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht möglich ist.“ (Auszug aus WHG § 19g)
Zulassungen
Unsere Auffangwannen entsprechen den vorgeschriebenen Richtlinien der StawaR. Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, liegen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vor.
Auffangvolumen
Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10% der gelagerten Menge aufnehmen können. ACHTUNG: In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge zurückgehalten werden können (100%)!
Einstufung entzündbarer Flüssigkeiten
Einstufung | Kriterien | R-Satz |
hochentzündlich | Flammpunkt < 0° C Siedepunkt ≥ 35° C | R 12 |
leichtentzündlich | Flammpunkt < 21° C | R 11 R 15 R 17 |
entzündlich | Flammpunkt ≥ 21° C ≤ 55° C | R 10 |
Neu nach REACH (Umsetzung ab 12.2010)
Einstufung | Kriterien | H-Satz | Gefahrenkategorie |
extrem entzündbar | Flammpunkt < 23° C Siedepunkt ≤ 35° C | H224 | GHS 1 |
leicht entzündbar | Flammpunkt < 23° C Siedepunkt < 35° C | H225 | GHS 2 |
entzündbar | Flammpunkt ≥ 23° C ≤ 60° C | H226 | GHS 3 |
Einstufung gewässergefährdender Flüssigkeiten
Einstufung | R-Satz | Gefahrenkategorie |
stark wassergefährdend | WGK 3 | |
wassergefährdend | R 50, R 50/53, R 51/53 | WGK 2 |
schwach wassergefährdend | R 52/53; R 53 | WGK 1 |
Neu nach REACH (Umsetzung ab 12.2010)
Einstufung | H-Satz | Gefahrenkategorie |
akut | H400 | GHS 1 |
chronisch | H410 | GHS 1 |
chronisch | H411 | GHS 2 |
chronisch | H412 | GHS 3 |
chronisch | H413 | GHS 4 |
Übersicht verwendeter Abkürzungen
DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik
GFK
Glasfaserverstärkter Kunststoff, kurz GFK, ist ein Faser-Kunststoff-Verbund aus einem Kunststoff (z.B. Polyesterharz, Epoxidharz oderPolyamid) und Glasfasern.
GHS
Globally Harmonised Systems of Classification and collecting of chemicals
Ziel: Internationale Harmonisierung bestehender Einstufungssysteme aus unterschiedlichen Sektoren wie z.B. Umwelt- oder Verbraucherschutz. Alle Informationen hierzu unter: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm
IBC
Intermediate Bulk Container (IBC) werden für Transport und Lagerung flüssiger, pastöser und fester Soffe verwendet.
REACH
Registration, Evaluation, and Authorisation of Chemicals:
Die neue europäische Chemikalienverordnung, welche die Registrierung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt. (Umsetzung seit Dezember 2010). Alle Informationen hierzu unter: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm
StawaR
Stahlwannen-Richtlinie bis 1000 Liter Volumen
TRbF
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
TRG
Technische Regeln Druckgase. Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter
Betreiben von Druckgasbehältern
ÜHP
Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung
des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle
VawS
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
WGK
Wassergefährdungsklassen
WHG
Wasserhaushaltsgesetz