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Fachmontagen von Schwenkkranen und Leichtportalkranen durch qualifiziertes Montage-Fachpersonal

Bei einer Unzahl von Montage- und Serviceeinsätzen im Jahr tragen wir als Krananbieter eine große Verantwortung für die Sicherheit unserer Kunden, ihrer Kranführer und unserer Kran-Monteure. Wir legen daher großen Wert auf die Sicherheit und die Qualität bei der Durchführung der Fachmontagen von Kransystemen. Die Gewährleistung der dafür erforderlichen Qualifikationen der Monteure ist fester Bestandteil unseres Qualitäts-Managementsystems.
Fachmonteure für Kransysteme wie Schwenkkrane zeichnen sich durch eine langjährige Erfahrung in der Montage von Krananlagen aus. Durch wiederkehrende Schulungen und Seminare befinden sie sich stets auf dem aktuellen Stand der eingesetzten Technik und der geltenden Sicherheitsanforderungen. Dazu gehört auch, dass unsere Monteure über die notwendigen Fahrausweise als Gabelstaplerfahrer, Arbeitsbühnenbediener und Kranführer verfügen. Regelmäßige Montageaudits und die gezielte Betreuung der Baustellen durch unsere Konstrukteure, Techniker und Montagekoordinatoren unterstützen dies. 
Dadurch sind wir in der Lage unseren Kunden umfassende Montagedienstleistungen anbieten zu können.

Inbetriebnahmen und Prüfungen (UVV der Berufsgenossenschaften)

Bevor Sie Ihr Kransystem, Ihr Hebezeug zum ersten Mal in Betrieb nehmen können, ist eine Prüfung erforderlich. 

  • Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen müssen kraftbetriebene Krane gemäß § 25 BGV D6 (Krane) durch einen Sachverständigen geprüft werden. Das gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000 kg. 
  • Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen müssen Geräte (Seilzüge, Kettenzüge etc.) einschließlich der Tragkonstruktion gemäß § 23 BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) durch einen Sachkundigen geprüft werden. Somit ist auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1000 kg eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich. 


Die Prüfungen umfassen im Wesentlichen eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung und eine Lastprobe. Sie erstrecken sich auf die ordnungsgemäße Aufstellung, Ausrüstung und Betriebsbereitschaft.

Aber nicht nur der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften fordern eine Prüfung. Auch der sichere und wirtschaftliche Einsatz Ihrer Krananlagen sowie die Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter und Kranführer machen eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme unverzichtbar. (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV § 10) 

Lassen Sie die Prüfung durch uns durchführen. Dann können Sie davon ausgehen, dass sich Ihr Kran in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und einer sicheren Inbetriebnahme nichts mehr im Weg steht. 

Unsere von der Berufsgenossenschaft ermächtigten, selbstständigen Sachverständigen und unsere Sachkundigen bzw. befähigten Personen stehen Ihnen hierfür zur Verfügung. 

Gestellung der Prüflast und der Arbeitsbühne 

Bei einer umfassenden Prüfung ist die Probebelastung mit einer Prüflast fester Bestandteil. So kann die Standsicherheit Ihrer Krananlage einwandfrei festgestellt werden. Prüflasten sowie Arbeitsbühnen sind bauseits zur Verfügung zu stellen.
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