Nachfolgende Hinweise dienen einem schnellen groben Überblick und beziehen sich auf das Anschlagen und den Transport von Lasten in Gewerbe, Handwerk und Industrie. Bei Anwendungen oder Lasten von denen spezielle Gefahren ausgehen, wie z.B. der Transport von Personen, Gefahrgut, feuerflüssige Massen, ätzende Stoffe oder kerntechnisches Material sind durch fachkundige Personen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. die Tragfähigkeiten entsprechend herabzusetzen. In Einsatzbereichen, in denen eigene Vorschriften gelten (wie z. B. der Bühnentechnik) sind diese Hinweise u. U. nicht anwendbar.
Die Auflistung auf dieser Seite erhebt nicht den Anspruch von Vollständigkeit und ersetzt schon gar nicht das Lesen der mitgelieferten Bedienungsanleitung.
Vor dem Einsatz eines Anschlagmittels ist immer zuerst dessen Betriebsanleitung zu lesen!
Gewicht der Last ermitteln
Anschlagart bestimmen
- Anschlagart direkt mit Anschlagpunkten
- Anschlagart geschnürt (Schnürgang)
- Anschlagart umgelegt (Hängegang)
Lage des Schwerpunktes beachten
Auf Symmetrie der Belastung = Verteilung der Anschlagpunkte zur Lage des Schwerpunktes achten
Neigungswinkel beachten
Bei der Benutzung von mehrsträngigen Anschlagmitteln sollten die Anschlagpunkte und die Länge der Anschlagmittel so ausgewählt werden, dass sich Neigungswinkel im Bereich der angegebenen Tragfähigkeitskennzeichnung ergeben. Vorzugsweise sollten alle Neigungswinkel gleich sein und der Neigungswinkel mindestens 15° sein, weil die Last dann stabiler hängt und sich besser auf beide Stränge verteilen kann.
Keinesfalls darf der Neigungswinkel 60° bzw. der Spreizwinkel 120° überschritten werden!
Zur Vermeidung größerer Neigungswinkel können Lasttraversen verwendet werden.
Mehrsträngige Anschlagmittel, bei denen nicht alle Einzelstränge benutzt werden
Inbetriebnahme von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
Vorgeschriebene Wartung und Prüfung
Überprüfungen
- Vollständig vorhandenes und gut lesbares Etikett
- Schäden durch chemischen Einfluss wie z.B. örtliche Aufweichungen, Abplatzen von Fasern oder von Hitze (Verhärtungen)
- Bei Metallbeschlägen dürfen keine Verformungen, Kerben oder Querschnittsverminderungen von mehr als 10 % erkennbar sein. Sie sind auf Risse zu prüfen, eventuelle Schweißstellen müssen sichtbar, dürfen also nicht vom Band verdeckt sein
- Über die erfolgten Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren Beschädigte Anschlagmittel sind sofort außer Betrieb zu nehmen und dürfen keinesfalls frei zugänglich gelagert werden!
Ablegereife
- Die Kennzeichnung (Typen- bzw. Tragfähigkeitsschild) fehlt, oder unleserlich geworden ist.
- Schädliche Einflüsse, wie z.B. Überbelastung, Stoßbelastung, chemische Einflüsse, oder Hitze eingetreten sind.
- Wenn Beschädigungen der Webkante, Beschädigungen des Gewebes durch Abrieb oder Schnitte, Garnbrüche von mehr als 10% der Gesamtzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt vorliegen.
- Wenn starke Verformung oder Verschmelzen von Garnen durch Wärme (glänzende Oberfläche und/oder Verhärtung des Bandes) erkennbar ist.
- Wenn tragende Nähte beschädigt sind.
- Die Hülle durch Schnitte oder Abrieb beschädigt ist.
- Der Kern der Rundschlinge sichtbar ist.
- Die Nähte der Ummantelung beschädigt sind.
Lagerung von Anschlagmitteln
Unterweisungspflicht – Restgefahr
Wann ist eine Kante scharf?
- der Durchmesser des Seiles
- die Dicke des Hebebandes oder der Rundschlinge
- die Nenndicke der Rundstahlkette